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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99 (https://dejure.org/2001,4737)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.10.2001 - L 3 RA 38/99 (https://dejure.org/2001,4737)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - L 3 RA 38/99 (https://dejure.org/2001,4737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für eine Befreiung von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung; Anforderungen an eine Verminderung der Beitragshöhe sowie eine ...

  • RA Kotz

    Befreiung von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 265
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
    Insoweit hat sich die Beklagte auf die Entscheidung des BSG vom 29.01.1998 - B 12 Kr 35/95 - berufen.

    Denn das "Versicherungsprinzip" hat innerhalb der Gesetzgebungskompetenz für die Sozialversicherung keinen Verfassungsrang und ist im Grundgesetz nicht inhaltlich bestimmt (BSG vom 29.01.1998 - B 12 Kr 35/95 R -).

    Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG räumt dem Bundesgesetzgeber mit dem Recht zur konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts bereits aus sich heraus auch ein Recht zur Regelung zur Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen ein (BVerfG SozR 5425 § 1 Nr. 1; BSG vom 29.01.1998 a.a.O.; Merten, NZS 1998, 545 f.).

    Dies hat das BSG für die Kranken- und Rentenversicherung entschieden (BSGE 57, 184; BSG vom 29.01.1998, a.a.O.) und dabei der Rechtsprechung des BVerfG Rechnung getragen, das Klagen gegen Krankenversicherungsträger auf Unterlassung von angeblich verfassungwidrigen Leistungen als unzulässig angesehen hat (BverfG SozR 1500 § 54 Nr. 60, 84 und BSGE 60, 248).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
    Der Kläger stützt sich zudem nunmehr auf die Entscheidung des BVerfG vom 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94 -.

    Insbesondere ist bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Beitragsregelungen, die Personen mit und ohne Kinder gleichbehandeln, der besondere Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG der Familie schuldet (hierzu und im folgenden BVerfG vom 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94 -).

    Die Revision war gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen, weil die Rechtssache insbesondere unter Beachtung der Entscheidung des BVerfG vom 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94 - grundsätzliche Bedeutung hat.

  • BVerfG, 25.09.1990 - 1 BvR 907/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht für Ärzte in Baden-Württemberg

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
    Das BVerfG hat die Zulässigkeit kollektiver Altersversorgungssysteme bereits mehrfach betont (BVerfG NJW 1991, 746 f. m.w.N.).

    b) Der Schutzbereich von Art. 14 GG wird durch die Auferlegung von Geldleistungspflichten grundsätzlich nicht beeinträchtigt, denn Art. 14 GG schützt nicht das Vermögen als solches (BVerfG, NJW 1991, 746 f.).

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
    Dies hat das BSG für die Kranken- und Rentenversicherung entschieden (BSGE 57, 184; BSG vom 29.01.1998, a.a.O.) und dabei der Rechtsprechung des BVerfG Rechnung getragen, das Klagen gegen Krankenversicherungsträger auf Unterlassung von angeblich verfassungwidrigen Leistungen als unzulässig angesehen hat (BverfG SozR 1500 § 54 Nr. 60, 84 und BSGE 60, 248).

    Solange also die leistungsberechtigten Versicherten zu Recht Rentenzahlungen verlangen können, wird dieser Bedarf zu Recht auf die Beitragszahler umgelegt (BSGE 57, 184), so dass der Feststellungsantrag auch in dieser Hinsicht unbegründet ist.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
    Seit der Entscheidung des BVerfG vom 28.02.1980 - 1 BvL 17/77 u. a. - ist es mittlerweile ständige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, dass Rentenanwartschaften dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegen.
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
    Dagegen spricht, dass das BVerfG die Anwendung des Gleichheitssatzes abgelehnt hat, wenn die Vergleichsfälle anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen stehen (BVerfGE 40, 121/139 f.; 11, 283/293).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
    Deshalb müssen Berechtigung und Eigenleistung einander zwar nicht entsprechen, je höher indessen der einem Anspruch zugrundeliegende Anteil der eigenen Leistung ist, desto stärker tritt der verfassungsrechtlich wesentliche personale Bezug und mit ihm ein tragender Grund des Eigentumsschutzes hervor (vgl. auch BVerfGE 100, 59 f. zum Schutz von in der DDR erworbenen Rentenanwartschaften; ähnlich BVerfG vom 01.11.1995 - 1 BvR 892/88 - und BVerfG vom 24.05.2000 - 1 BvL 1/98 u. a. wonach bei der Berechnung kurzfristiger Lohnersatzleistungen zwar eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen nicht geboten ist, der Gesetzgeber jedoch nicht berechtigt ist, bei der Leistungsbemessung sämtliche bei tragspflichtigen Entgeltbestandteile außer Betracht zu lassen).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
    Dies ist bei den Rentenversicherungsbeiträgen allein deshalb nicht der Fall, weil - anders als im Steuerrecht, für das das BVerfG als Grenze der steuerlichen Gesamtbelastung den Grundsatz hälftiger Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand aufgestellt hat (BVerfGE 93, 121 (138)) - im Rentenversicherungsrecht der Zahlung von Beiträgen die Begründung von Versicherungsanwartschaften gegenübersteht, für die ein vernünftiger Bürger ansonsten privat aufkommen müsste (Merten, NZS 1998, 545 f.).
  • BSG, 24.09.1986 - 8 RK 8/85

    Unterlassung gesetzlich vorgesehener Leistungen - Klage eines Versicherten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
    Dies hat das BSG für die Kranken- und Rentenversicherung entschieden (BSGE 57, 184; BSG vom 29.01.1998, a.a.O.) und dabei der Rechtsprechung des BVerfG Rechnung getragen, das Klagen gegen Krankenversicherungsträger auf Unterlassung von angeblich verfassungwidrigen Leistungen als unzulässig angesehen hat (BverfG SozR 1500 § 54 Nr. 60, 84 und BSGE 60, 248).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - L 3 RA 38/99
    Dagegen spricht, dass das BVerfG die Anwendung des Gleichheitssatzes abgelehnt hat, wenn die Vergleichsfälle anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen stehen (BVerfGE 40, 121/139 f.; 11, 283/293).
  • BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

  • EuGH, 16.11.1995 - C-244/94

    FFSA u.a. / Ministère de l'Agriculture und de la Pêche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2001 - L 3 RJ 133/00

    Rentenversicherung

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R

    Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, Unterbrechung

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • SG Köln, 07.06.2004 - S 5 KR 322/03

    Krankenversicherung

    Die Klage vor dem SG Köln (S 8 (6) RA 295/97) und die Berufung vor dem LSG NW (L 3 RA 38/99) blieben erfolglos.

    Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LSG NW vom 22.10.2001 (L 3 RA 38/99) und des LSG Baden-Württemberg vom 17.09.2002 (L 13 RA 890/02) nicht auf das Rentenversicherungsrecht übertragbar.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 3 RA 2/02

    Rentenversicherung

    Der Senat hat den Beteiligten das Urteil des Senats vom 22.10.2001 - L 3 RA 38/99 - zur Verfügung gestellt.

    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die nach eigener Prüfung für zutreffend erachteten Ausführungen des Sozialgerichts in der angefochtenen Entscheidung sowie die darin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 11.10.2001 in dem Verfahren B 12 Kr 19/00 R, schließlich auch auf das Urteil des Senats vom 22.10.2001 in dem Verfahren L 3 RA 38/99 (§ 153 Abs. 2 SGG) Bezug.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2002 - L 13 RA 22/99

    Rentenversicherung

    Sozialversicherungsbeiträge sind keine Sonderabgaben i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen - LSG NRW - vom 22.10.2001, L 3 RA 38/99 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2003 - L 1 RA 228/01

    Anspruch auf Erstattung für im Verlaufe einer seemännischen Beschäftigung

    Erst seit 1988 ist er überhaupt mit eigenen Beitragsanteilen, auf die es allein ankommt (so überzeugend LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Oktober 2001, Az: L 3 RA 38/99 unter Bezugnahme auf Merten, NZS 1998, Seite 545 f.), belastet worden.
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